Der Gefahrgutbeauftragte spielt eine zentrale Rolle im Unternehmen, wenn es um den sicheren Transport von gefährlichen Gütern geht. Seine Hauptaufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und gleichzeitig optimale Sicherheitsbedingungen gewährleistet sind. Unter der Verantwortung des Unternehmensleiters ist er dafür zuständig, Prozesse und Maßnahmen zu entwickeln, die den Transport gefährlicher Güter so sicher wie möglich machen.

Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmensleiters im Wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der betroffenen Tätigkeiten des Unternehmens nach Mitteln und Wegen zu suchen und
Massnahmen zu veranlassen, die die Durchführung dieser Tätigkeiten unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen und unter optimalen Sicherheitsbedingungen erleichtern.

Seine den Tätigkeiten des Unternehmens entsprechenden Aufgaben sind insbesondere:

  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter;
  • Beratung des Unternehmens bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher
    Güter;
  • Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Behörde
    über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter. Die Berichte
    sind fünf Jahre lang aufzubewahren und den einzelstaatlichen Behörden auf Verlangen vorzulegen.


Darüber hinaus umfassen die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten insbesondere die Überprüfung des nachstehenden Vorgehens bzw. der nachstehenden Verfahren hinsichtlich der betroffenen Tätigkeiten:

  • Verfahren, mit denen die Einhaltung der Vorschriften zur Identifizierung des beförderten gefährlichen Guts sichergestellt werden soll;
  • Vorgehen des Unternehmens, um beim Kauf von Beförderungsmitteln den besonderen Erfordernissen in Bezug auf das beförderte gefährliche Gut Rechnung zu tragen;
  • Verfahren, mit denen das für die Beförderung gefährlicher Güter oder für das Verpacken, Befüllen, Beoder Entladen verwendete Material überprüft wird;
  • ausreichende Schulung der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens, einschliesslich zu Änderungen der Vorschriften, und Vermerk über diese Schulung in der Personalakte;
  • Durchführung geeigneter Sofortmassnahmen bei etwaigen Unfällen oder Zwischenfällen, die unter Umständen die Sicherheit während der Beförderung gefährlicher Güter oder während des Verpackens, Befüllens, Be- oder Entladens gefährden;
  • Durchführung von Untersuchungen und, sofern erforderlich, Erstellung von Berichten über Unfälle, Zwischenfälle oder schwere Verstösse, die während der Beförderung gefährlicher Güter oder während des Verpackens, Befüllens, Be- oder Entladens festgestellt wurden;
  • Einführung geeigneter Massnahmen, mit denen das erneute Auftreten von Unfällen, Zwischenfällen oder schweren Verstössen verhindert werden soll;
  • Berücksichtigung der Rechtsvorschriften und der besonderen Anforderungen der Beförderung gefährlicher Güter bei der Auswahl und dem Einsatz von Subunternehmern oder sonstigen Dritten;
  • Überprüfung, ob das mit dem Versenden, der Beförderung, dem Verpacken, Befüllen, Verladen oder Entladen der gefährlichen Güter betraute Personal über ausführliche Arbeitsanleitungen und Anweisungen verfügt;
  • Einführung von Massnahmen zur Aufklärung über die Risiken bei der Beförderung gefährlicher Güter oder beim Verpacken, Befüllen, Verladen oder Entladen der gefährlichen Güter;
  • Einführung von Massnahmen zur Überprüfung des Vorhandenseins der im Beförderungsmittel mitzuführenden Papiere und Sicherheitsausrüstungen sowie der Vorschriftsmässigkeit dieser Papiere und Ausrüstungen;
  • Einführung von Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften für das Verpacken, Befüllen, Be- und Entladen;
  • Vorhandensein des Sicherungsplanes gemäss Unterabschnitt 1.10.3.2.

Insgesamt trägt der Gefahrgutbeauftragte maßgeblich dazu bei, die Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Gütern zu gewährleisten. Durch die Überwachung von Prozessen, die Schulung von Mitarbeitern und die Einführung geeigneter Maßnahmen zur Unfallvermeidung sorgt er dafür, dass das Unternehmen seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt und gleichzeitig potenzielle Risiken minimiert werden. Sein Beitrag ist somit entscheidend für den reibungslosen und sicheren Ablauf der Beförderung gefährlicher Güter.

Für die Prüfung des Gefahrgut-beauftragten vorbereiten und üben?