Verbot von Einwegplastik ab Juli 2021
Am 3. Juli 2021 tritt ein Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte in Kraft. Die Verordnung soll die entsprechende EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Das Verbot betrifft etwa Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen, Luftballonstäbe und bestimmte To-Go-Lebensmittelbehälter.Am 3. Juli 2021 tritt ein Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte in Kraft. Die Verordnung soll die entsprechende EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Das Verbot betrifft etwa Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen, Luftballonstäbe und bestimmte To-Go-Lebensmittelbehälter.Read More